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BaFin soll im Sinne des Anlegerschutzes mehr Kompetenzen erhalten

BaFin soll im Sinne des Anlegerschutzes mehr Kompetenzen erhalten

Künftig könnte es möglich sein, dass die BaFin Bußgelder verhängt bzw. Ermittlungen einleitet bei Verdacht auf unseriöse Finanzprodukte. Möglich könnte es auch sein, dass die BaFin den Vertrieb eines Produktes nur noch an professionelle Investoren zulässt. Anlass derartiger Überlegungen ist unter anderem das Dilemma der Firma Prokon, die zu Beginn des Jahres mit einer Hiobsbotschaft (drohende Insolvenz) Anleger aufschreckte.

Die bisherige Prüfung eines Produktes durch die BaFin beschränkt sich vorwiegend darauf, ob erforderliche Mindestangaben angegeben und das Produkt in sich widerspruchsfrei ist. Das Geschäftsmodell als solches wird aber nicht auf den Prüfstsand gestellt, ebenso wenig, ob die versprochenen Renditen realistisch erscheinen. Wie und ob die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde gestärkt werden, wird sich wohl in den kommenden Wochen/ Monaten zeigen. Den Anlegern wäre es zu wünschen, damit unseriöse Geschäftemacher weniger bis keine Chancen mehr haben.

Quelle: www.handelsblatt.de