Solar-Direktinvestment

Überblick:

Solar-Direktinvestment / Ihre eigenen Photovoltaikanlage |
Solar-Direktinvestment als Anlageprodukt |
Was zeichnet die Angebote im Bereich Solar-Direktinvestment aus? |
Solar-Direktinvestment: Der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung

Solar-Direktinvestment / Ihre eigene Photovoltaikanlage

Die eigenen Solaranlage – eine Vorstellung, die bei vielen Menschen positiv belegt ist. Dies hat mehrere Gründe:

  • Mit einer Photovoltaikanlage lässt sich die unendlich verfügbare Solarenergie nutzen und so einen Beitrag zum aktiven Umweltschutz beisteuern
  • Solaranlagen sind staatlich gewünscht, werden nach dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) gefördert und bieten staatlich garantierte Einnahmen
  • Mit einer eigenen Solaranalgen lassen sich attraktive Renditen erzielen und darüber hinaus bieten sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten an

Foto: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Als attraktive Kapitalanlage sind Solaranlagen schon längst kein Geheimtip mehr. Viele Eigenheimbesitzer haben in der Vergangenheit bereits eine eigene Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installiert, um so von den staatlich geförderten Maßnahmen zu profitieren. In der Regel hat sich eine derartige Solaranlage unter Einbeziehung eines Investitionsabzubetrages (IAB) und/ oder in Kombination mit Abschreibungen oder Sonder-Abschreibungen (Sonder-Afa) in wenigen Jahren amortisiert. Will man darüber hinaus noch weiter in das Segment der Erneuerbaren Energien investieren, so blieben noch Solarfonds bei denen man als Kapitalanleger, neben vielen anderen Anlegern, sich an großen Projekten im In-und Ausland beteiligen konnte. In den letzten Jahren hat dieses Segment innerhalb der Fondsbranche allerdings an Bedeutung verloren. Gründe liegen v.a. darin, dass in Ländern wie Spanien und Italien nachträglich an dem Einspeisegesetz gerüttelt wurde, was die Investition auch für bereits bestehende Anlagen nicht mehr so vorteilhaft erscheinen lässt. Solarfonds in Deutschland waren in der Anfangszeit durchaus attraktiv, da die Einspeisevergütung vor einigen Jahren noch deutlich höher war.

Will man aber als Investor auch auf persönlicher Ebene Steuervorteile nutzen, so sind Anlagen in Fonds ungeeignet, da hier die individuelle Möglichkeit des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung nicht genutzt werden konnte bzw. kann. Aus diesem Grunde haben sich als Anlageprodukt Solar-Direktinvestments etabliert.

Solar-Direktinvestment als Anlageprodukt

WindPowerINVESTII

Mittlerweile gibt es einige Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, bereits am Netz befindliche Anlagen Investoren zugänglich zu machen. Somit enfallen für den Investor die typischen Risiken wie bspw. Genehmigungsrisiken, Erstellungsrisiken etc. Photovoltaikanlagen sind in der Regel schlüsselfertig, produzieren bereits Strom und haben idealerweise einen Einspeisetarif älteren Datums. In Verbindung mit einer sog. Non-Recourse-Finanzierung stellt die wartungsarme Solaranlage ein durchaus interessantes Investment dar. Ferner möglich sind Anlagen, die mit dem Kapital der Investoren gebaut und dann ans Netz angeschlossen werden.

Was zeichnet die Angebote im Bereich Solar-Direktinvestment aus?

  • Aufdach- oder Freiflächenanlagen möglich
  • In der Regel Einspeisetarif, der bereits älter und somit attrsktiver ist
  • konservative Kalkulation
  • Module und Wechselrichter gehen als Eigentum an den Solar-Investor über
  • Anlagen (meist) am Netz, somit keine Bau-und Genehmigungsrisiko
  • Externe Überwachung der Anlage durch Spezialisten
  • Nur rund 30% Eigenkapitaleinsatz notwendig
  • Finanzierung ohne Bonitätsptüfung möglich (Non-Recourse-Finanzierung)
  • Nutzung von Investitionsabzugsbetrag (IAB) möglich*
  • Nutzung von Sonderabschreibung (Sonder-Afa) möglich; auch in Kombination mit Investitionsabzugsbetrag (IAB)*
  • attraktive Renditen erzielbar (anfänglich meist ab ca. 7%-8% p.a.)


Solar-Direktinvestment: Der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung*

Solaranlagen als Investment sind nicht nur aus den zu Beginn des Artikels gennanten Gründen interessant. Beschäftigt man sich als Investor einmal näher mit dem interessanten Thema Solarenergie, so stellt man fest, dass man mit dieser Art der Geldanlage auch Steuern optimieren kann. Vielleicht haben Sie ja in dieser Hinsicht auch schon den ein oder anderen Steuertipp mal gehört. Im Folgenden stellen wir in Kürze die beiden Begriffe vor.

Als Erwerber einer Photovoltaikanlage werden Sie als Investor aus steuerlicher Sicht zu einem Unternehmer. Gleichermaßen stehen Ihnen die Erträge aus der Einspeisevergütung zu. Vor allem beim Kauf einer Solaranlage können Investoren steuerliche Vorteile nutzen. In erster Linie kann eine Anlage über 20 Jahre Nutzungsdauer mit jeweils 5% linear abgeschrieben werden. Weitere Gestaltungsspielräume bietet der Investitionsabzugsbetrag (IAB). Hier lassen sich bis zu 40% der geplanten Anschaffungskosten der Solaranlage bereits im Jahr 1 von den übrigen Einkünften abziehen.

Zunächst sind mit dem IAB interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Insgesamt sind somit über den 20-jährigen Zeitraum Abschreibungen von bis zu 100 % der Anschaffungskosten möglich. Generell ist es jedoch sinnvoll, hier den persönlichen Steuerberater in die Gestaltung mit einzubeziehen.

Überdies sind im Investitionsjahr und den darauf folgenden vier Jahren (beliebige Verteilung)bis zu 20% Sonderabschreibung möglich. Bei Einbeziehung des IAB dann auf 60% (60% x 20% = 12%) des Wertes. Davon unberührt sind die linearen Abschreibungen, d.h. diese dürfen zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Sofern Sie detaillierte Informationen zu diesem Thema wollen, empfiehlt sich der Artikel auf den Seiten der IHK Stuttgart.

*hier wird die Hinzuziehung eines Steuerberater empfohlen

Solar-Direktinvestment: Beispielrechnung

Beispielhafte, unverbindliche Rechnung einer Photovoltaikanlage in Euro. Annahmen sind Bestellung im Jahre 2016 und Inbetriebnahme Halbjahr 2017

2016 Bestellung: 100.000 (Kaufpreis)

40% IAB: 40.000

Rest=Bemessungsgrundlage für Afa: 60.000 (= Kaufpreis – IAB 40%)

Sonder-Afa mit 20%: 12.000 (Bemessungsgrundlage Afa / 20%)

5% lineare Afa (pro rata temporis,d.h. 6 Monate): 1.500 ( Afa p.a. von 3.000 Euro auf 60.000; hier anteilig für 6 Monate)

Abschreibungen im Jahr 2016: 13.500 (Sonder-Afa von 12.000 + 5% lineare Afa 1.500)

Investitionsabzugsbetrag + Abschreibung 2016/17: 53.500 ( 40.000 IAB + 12.000 Sonder-Afa + 1.500 lineare Afa für 2017)

Weitere jährliche, lineare Abschreibung (5% auf Rest-Bemessungsgrundlage von 60.000): 3.000

 

Bei einem Restwert von 46.500 Euro wären dies bei linearer Afa von 5% insgesamt 15,5 Jahre

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