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Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt gesetzliche Schlichtungsaufgabe

Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt gesetzliche Schlichtungsaufgabe

Der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. (OGF) sind seit einigen Tagen Schlichtungsaufgaben nach dem  KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) übertragen worden.  Die OGF ist zuständig für alle Streitigkeiten mit Unternehmen, die an der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. angedockt sind. Nach aktuellen Zahlen werden derzeit mehr als 400 Beteiligungen durch diese Art des Verfahrens abgedeckt.

Investoren, die sehen möchten, ob bei einer Beschwerde auch ihre gezeichnete Beteiligung darunter ist können sich unter http://www.ombudsstelle.com/angeschlossene-unternehmen.html informieren.

Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des OGF  sieht die Schlichtungsstelle nun gestärkt: „Mit der Übertragung der gesetzlichen Schlichtungsaufgaben ist die Ombudsstelle Geschlossene Fonds auch nach der Regulierung durch das KAGB die zentrale Anlaufstelle für Anleger, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds außergerichtlich schlichten möchten. „

Anleger haben durch die Ombudsstelle die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung von einer unabhängigen und neutralen Ombudsperson rechtskundig klären zu lassen. Seit dem Jahr 2008 hat die Ombudsstelle mehr als 900 Verfahren bearbeitet.