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Prokon Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger können evtl. auf Geld hoffen

Prokon Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger können evtl. auf Geld hoffen

Seit Prokon zu Beginn des Jahres in Schwierigkeiten geriet, bangen zehntausende Anleger um ihr Geld. Seit Mai ist nun das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin macht den Anlegern nun Hoffnung.

Im Gespräch sind 30 bis 60% des eingesetzten Kapitals zu retten. Eine genaue Berechnung sei aber aufgrund der schwierigen Bewertbarkeit vieler Vermögensgegenstände nicht möglich.

Prokon gab seine Anteile in Form von sog. Genussrechten heraus. Hierbei tritt der Gläubiger im Rang gegenüber Forderungen anderer Gläubiger wie z.B. Banken zurück. In diesem Fall will der Insolvenzverwalter die Anleger aber gleich stellen wie die übrigen Gläubiger. Möglich sei dies aufgrund mehrerer Rechtsgutachten aus denen hervorgehen soll, dass die entscheidenden Passagen der Genussrechtsbedingungen unwirksam seien. Alle Anleger seien also ganz normale Gläubiger.

Die Anleger sollen sich noch bis Mitte Juli gedulden, um Ansprüche anhand von bereitgestellten Formularen anzumelden. Die Anmeldefrist für alle Gläubiger läuft bis zum 15. September 2014. Danach werden die Forderungen bis ca. Januar 2015 überprüft. Etwaige Zahlungen sind erst dann möglich. Ziel des Insolvenzverwalters ist es von Gesetztes Wegen aus, eine möglichst hohe Quote für Gläubiger zu erzielen. Bei Prokon handelt es sich nach Angaben Penzlins um das viertgrößte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik.

Quelle: www.spiegel.de & www.welt.de